3. Besoldung und Vergütung

Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass es zu Kürzungen der Besoldung oder Vergütung kommen wird, solange die Schulen nach Entscheidung des Dienstherrn geschlossen sind. Nur im Falle einer Erkrankung gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung. Bei der Anordnung einer personenbezogenen Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgt zunächst auch eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen. Danach erhält der Beschäftigte über das LBV zusätzliche Informationen über die Ausgleichszahlung zusätzlich zum Krankengeld.

 

Auch die Beschäftigungsverhältnisse der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer und der sonstigen Berufsgruppen im Schuldienst des Landes sind nach aktueller Sach- und Rechtslage sicher. Vielmehr gibt es die Aussage aus dem Schulministerium, dass Befristungen grundsätzlich weiterhin verlängert werden und auch Beförderungen weiterhin vorgenommen werden können. Über Fragen der Mehrarbeitsvergütung und weiterer Fragen zur Besoldung, welche uns derzeit erreichen, muss zu gegebener Zeit nach der Krise gesprochen werden.

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Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


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